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BFZ

Das Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) an der gerhart-Hauptmann-Schule

Was ist das BFZ? Beratungs- und Förderzentrum

Das BFZ arbeitet in der Sekundarstufe und unterstützt die Schulleitung, Lehrerschaft, die Eltern und die Schülerinnen und Schülern bei der Lösung von Problemen. Hierfür ist die enge Zusammenarbeit mit den Beteiligten nötig. Es muss eine schriftliche Einverständniserklärung von den Eltern über den Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin an die Lehrkraft des BFZ erfolgen.
Es ist wichtig zu schauen, was bereits an Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten in der Schule und im Elternhaus geleistet wird oder geleistet wurde. Womit sind alle zufrieden? Was könnte zu einer guten Lösung eines Problems aus Sicht der Beteiligten beitragen?
Die Lehrkraft des BFZ unterstützt und begleitet die Suche nach Lösungen.
Es besteht ein freiwilliges Angebot an die Beteiligten, die Erfahrungen, das Fachwissen und Kontakte der Lehrkräfte der DEH zu nutzen.

Im Detail

Leitbild der Beratungs- und Förderlehrkräfte

  • Wir fördern Schülerinnen und Schüler mit Auffälligkeiten im sozialen und emotionalen Bereich.

  • Wir bemühen uns, die Haltekraft der allgemeinen Schule zu stärken.

  • Wir stärken Verantwortlichkeiten.

  • Wir bilden Netzwerke.

  • Wir gestalten individuelle Förderung vor Ort.

  • Wir gestalten Kooperationen.

  • Wir arbeiten am und im System der allgemeinen Schule.

  • Wir binden alle Ressourcen im System ein.

  • Wir engagieren uns im Team als Team.

Ziele des BFZ

  • Schülerinnen und Schüler verbleiben an der allgemeinen Schule und werden dort gefördert.

  • Schülerin und Schüler lernen an einem, für sie geeigneten Förderort.

Standards der BFZ-Arbeit

1. Wann beginnt die BFZ-Arbeit mit den Schülerinnen und Schüler?

  • Nach den präventiven Maßnahmen der allgemeinen Schule auf der Grundlage eines Förderplans.
  • Eltern unterschreiben die Einverständniserklärung und beauftragen damit das BFZ mit den Schülerinnen und Schülern auch außerhalb der Klasse zu arbeiten und mit der Schulleitung und der Klassenleitung Informationen auszutauschen.
  • Mit den Antragstellern erfolgt eine Auftragsklärung, um zukünftige Schwerpunkte festzulegen und den Erfolg der Maßnahme überprüfen zu können.

2. Wie arbeitet das BFZ?

  • Beratung von Lehrkräften, Eltern, Schülern , Schülerinnen, Schulleitung, Kollegien, Klassen und Gruppen
  • Begleitung von Förderprozessen – Förderplanung
  • Gestaltung von Übergängen z.B. Klasse 4 und 5, Korridorklasse, Förderschule, andere Sekundarstufenschulen, Klassenwechsel, Probeunterricht, Schulformwechsel
  • Förderung von Schülerinnen und Schüler, Gruppen und Klassen
  • Individuelle Förderung: z.B. Stärken ausbauen, Lernberatung, Arbeitstechniken, Lerninhalte, Verhaltensziele, Verhaltensstrategie, Reflexion- und Feedbackkultur, Entwicklung von Verhaltensritualen, Verankerung von Absprachen im Alltag
  • Gruppenbezogene Förderung: z.B. Aufbau von Sozialkompetenzen und Handlungskompetenzen, Unterrichtsrituale, Gesprächskultur, Konfliktgespräche
  • Sonderpädagogische Blick – Analyse durch Beobachtungen, Fragebögen, Gespräche, Informationssammlung durch/ vom Umfeld der Schülerin / des Schülers (schulisch, familiär, persönlich), Testverfahren, Evaluation der bisherigen Maßnahmen
  • Angebot der Einbeziehung von außerschulischen Unterstützungssystemen:
    Schulpsychologischer Dienst, Sozialdienst des Jugendamtes (z.B. SoKom), präventive Maßnahmen zum Thema Mobbing und Konfliktbearbeitung zur Vorbeugung von Straftaten. Kooperation mit anderen Schulen, Kooperation mit anderen Fach- BFZ und Beratungsstellen.