Pornographische und gewaltverherrlichende Inhalte
Wer Pornographie, Gewaltdarstellungen, Nacktaufnahmen von Minderjährigen, Volksverhetzung, radikale Symbole auf seinem Handy, Computer oder Tablet besitzt, postet, verbreitet muss damit rechnen, dass die Polizei – auch nur bei Verdacht – ermittelt und die Mobiltelefone zu Ermittlungszwecken beschlagnahmt. Wer sich nicht daran hält, erfüllt gleich mehrere Straftatbestände, u.a. StGb: § 176 – Sexueller Missbrauch von Kindern, und § 184 – Verbreitung pornographischer Schriften.